Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt, das heißt, sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. beim Standesamt, welches die Eheschließung vorgenommen hat.
Welche Urkunden gibt es?
| • | Geburtsurkunden |
| • | Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden |
| • | Eheurkunden |
| • | Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag weitergeführtem Familienbuch Vom 01.01.1958 - 31.12.2008 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das man normalerweise zu Hause hat. Dieses Familienbuch wird beim Heiratsstandesamt geführt und in Teilen fortgeschrieben. Es enthält Angaben über die Eheleute, die Namensführung, Vermerke über die Eheauflösung, Scheidung und Tod. |
| • | Sterbeurkunden |
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Anderen Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, z.B. durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühren sind auf Landesebene einheitlich durch die allgemeine Gebührenordnung NRW geregelt. Sie betragen zur Zeit:
| Beglaubigte Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch | 10,00 € |
| Alle übrigen Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden | 10,00 € |
| Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland) | 10,00 € |
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Beispielsweise würden für die Bestellung von drei Geburtsurkunden 20,00 € zu entrichten sein. Dieses gilt nicht bei der Anforderung von Beglaubigten Abschriften/Auszügen aus dem als Heiratseintrag weitergeführtem Familienbuch. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld.
Bestellservice für Urkunden und Abschriften
Ereignisse und Tatsachen müssen im Leben oftmals durch Urkunden oder Abschriften aus dem Personenstandsregister nachgewiesen werden. Hierzu wird zum Nachweis eine Urkunde bzw. Abschrift aus dem Personenstandsregister verlangt. Die Standesämter stellen deshalb aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Das Standesamt darf Ihnen nur dann eine Personenstandsurkunde übersenden, wenn sich der Personenstandseintrag auf Sie selbst, Ihren Ehegatten, einen Vorfahren oder Abkömmling bezieht. Geben Sie bei der Urkundenanforderung immer das Ereignisdatum (Geburts-, Heirats- oder Sterbetag) sowie den Ereignisort an.
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen (Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit).
Sie können die Urkunden allerdings auch schriftlich bestellen. Am besten nutzen Sie unseren Urkundenbestellservice. Verwenden Sie hierzu die zur Verfügung gestellten Anträge. Bitte unterschreiben Sie den ausgefüllten Vordruck und übersenden Sie uns Ihre Urkundenbestellung zusammen mit einem Verrechnungsscheck.
Wichtiger Hinweis:
Ermittlung des Kennzeichens des Familienbuchs: Bei der Anforderung einer beglaubigten Abschrift / Auszug aus dem als Heiratseintrag weitergeführtem Familienbuch geben Sie bitte immer das Kennzeichen des Familienbuchs an. Dieses ist eine Kombination aus dem Ehenamen und dem Geburtsnamen des anderen Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist. Führen die Ehegatten keinen Ehenamen, setzt sich das Kennzeichen zusammen aus dem Namen des Mannes und dem Namen der Frau.
Beispiel: Herr Schulze und Frau Meier haben geheiratet.
| Fall 1: | Als gemeinsamer Ehename wird der Name Schulze gewählt. Das Kennzeichen des Familienbuches lautet: "Schulze/Meier". |
| Fall 2: | Als gemeinsamer Ehename wird der Name Meier gewählt. |
| Fall 3: | Es wird kein gemeinsamer Ehename geführt. Das Kennzeichen des Familienbuches lautet: "Schulze/Meier". |